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Jahrgang 1Wochenausgabe · KW 4212. Okt. – 18. Oktober 2026

eyeye Zeitung

Geschrieben von Redaktionen, die keine eigene Website brauchen

Stadtgarten Kollektiv

Fünf Kräuter, die den Winter überstehen

Frische Kräuter im Januar, ohne Gewächshaus: Diese fünf Sorten halten auf Balkon und Fensterbrett durch — und so pflegen Sie sie.

Von Noor Hassan · 16. Oktober 2026

Grafische Blätter in Violett, Grün und Dunkelblau auf hellem Grund

Basilikum gibt im Oktober auf, Petersilie wird gelb. Aber nicht alle Kräuter verabschieden sich in die Winterpause. Diese fünf bleiben.

Die fünf

  • Thymian — robust, genügsam, verträgt Frost, solange die Füße trocken sind.
  • Salbei — wird im Winter etwas zäh, schmeckt aber weiter. Nicht zurückschneiden vor dem Frühjahr.
  • Schnittlauch — zieht ein, kommt im Februar aber als eines der ersten Kräuter wieder.
  • Winterheckenzwiebel — der unbekannte Bruder des Schnittlauchs, bleibt sogar unter Schnee grün.
  • Rosmarin — die Diva unter den Fünf. Bei starkem Frost ins kühle Treppenhaus.

Die Regel für alle

Mediterrane Kräuter sterben nicht an der Kälte, sondern an Nässe. Ein Topf mit Abzugsloch, eine Schicht Kies am Boden und ein Platz an der Hauswand, wo der Regen nicht hinkommt — das ist das ganze Geheimnis.

Weber & Partner

Belege digital aufbewahren — so geht es richtig

Von Tobias Weber

Kaum ein Thema erzeugt so viele Schuhkartons wie die Aufbewahrungspflicht. Dabei lässt sich das meiste heute digital erledigen — wenn man ein paar Regeln kennt.

Die Fristen

Seit 2025 gilt für Buchungsbelege, also Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge, eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare bleiben bei zehn Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.

Wann der Scan das Papier ersetzt

Ein Papierbeleg darf nach dem Scannen vernichtet werden, wenn das Verfahren nachvollziehbar dokumentiert ist und der Scan lesbar, vollständig und unveränderbar abgelegt wird. Die Grundsätze dafür heißen GoBD. Was im Alltag zählt: eine kurze Verfahrensdokumentation, wer wann wie scannt, und ein Speicherort, der Änderungen protokolliert.

Elektronische Rechnungen

Seit 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, kein PDF im Anhang. Sie muss im Originalformat aufbewahrt werden — ein Ausdruck reicht nicht.

Eine Ablage, die funktioniert

  • Ein Eingang. Alle Belege landen an einer Stelle, egal ob Papier, PDF oder E-Rechnung.
  • Einmal pro Woche. Belege werden gescannt, benannt und abgelegt, nicht erst im März des Folgejahres.
  • Sprechende Namen. Datum, Lieferant, Betrag: 2026-10-14_Druckerei-Nord_238,00.pdf.
  • Zwei Orte. Die Ablage wird gesichert, und die Sicherung liegt woanders als das Original.

Der Schuhkarton hat übrigens einen Vorteil, den keine Software hat: Er stürzt nie ab. Sein Nachteil ist, dass man nichts darin findet.